Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz für den Ort der Arbeit. Sie legt fest, wie Arbeitsstätten eingerichtet und betrieben werden müssen, damit Beschäftigte sicher und gesund arbeiten. Die Details – konkrete Werte für Temperatur, Beleuchtung, Wegbreiten – stehen in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), die die Verordnung praxisnah ausfüllen.
Kurz gefasst
- Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auf Basis des ArbSchG
- Regelt: Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
- Konkretisiert durch: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Themen: Raumklima, Beleuchtung, Fluchtwege, Sanitär-, Pausen- und Erste-Hilfe-Räume
- Grundlage: Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsstätte
Was ist eine Arbeitsstätte?
Dazu zählen nicht nur Büros und Werkhallen, sondern auch Verkehrswege, Lager, Sanitär- und Pausenräume, Baustellen sowie Arbeitsplätze im Freien auf dem Betriebsgelände. Auch Telearbeitsplätze im Homeoffice fallen in bestimmtem Umfang unter die Verordnung.
Raumklima und Beleuchtung
Arbeitsräume brauchen ausreichend Tageslicht und geeignete künstliche Beleuchtung. Für die Raumtemperatur gibt die ASR Mindestwerte je nach Arbeitsschwere vor (z. B. bei leichter, sitzender Tätigkeit +20 °C). Bei Hitze sind Stufenmaßnahmen vorgesehen; ab bestimmten Temperaturen soll gegengesteuert werden.
Flucht- und Rettungswege
Fluchtwege müssen ausreichend bemessen, frei und gekennzeichnet sein und ins Freie oder in einen sicheren Bereich führen. Ein Flucht- und Rettungsplan ist nötig, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung es erfordern. Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich leicht öffnen lassen.
Sanitär-, Pausen- und Erste-Hilfe-Räume
Der Arbeitgeber muss Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume bereitstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Pausenräume nötig, ebenso Erste-Hilfe-Räume in größeren oder gefährlicheren Betrieben. Grundlage ist auch hier die Gefährdungsbeurteilung.
Nichtraucherschutz und Bildschirmarbeit
Die ArbStättV enthält Regelungen zum Schutz vor Tabakrauch am Arbeitsplatz und – über einen eigenen Anhang – Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anordnung, Ergonomie, Pausen bzw. Tätigkeitswechsel).
Häufige Fragen
Was regelt die Arbeitsstättenverordnung?
Sie legt fest, wie Arbeitsstätten eingerichtet und betrieben werden müssen – von Raumklima und Beleuchtung über Fluchtwege bis zu Sanitär-, Pausen- und Erste-Hilfe-Räumen.
Wo stehen die konkreten Werte, etwa zur Temperatur?
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Werden sie eingehalten, gilt die Anforderung der Verordnung als erfüllt (Vermutungswirkung).
Gilt die ArbStättV auch im Homeoffice?
Telearbeitsplätze fallen in bestimmtem Umfang unter die Verordnung, etwa bei der erstmaligen Einrichtung und der Gefährdungsbeurteilung.
Wann braucht ein Betrieb einen Erste-Hilfe-Raum?
In größeren Betrieben oder bei erhöhter Gefährdung. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den ASR.
Offizielle Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) · Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

