Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein Regelwerk zum Verhalten im Brandfall und zur Brandverhütung. Sie besteht aus drei Teilen: Teil A (Aushang für alle), Teil B (für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben) und Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben).
Kurz gefasst
- Grundlage: DIN 14096, ergänzt Gefährdungsbeurteilung & Flucht-/Rettungsplan
- Teil A: Aushang (Piktogramme) – für alle Personen im Gebäude
- Teil B: für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben
- Teil C: für Personen mit besonderen Aufgaben (z. B. Brandschutzbeauftragte)
- Aktuell halten und Beschäftigte unterweisen
Wozu eine Brandschutzordnung?
Sie legt einheitlich und verständlich fest, wie Brände verhütet werden und wie sich Menschen im Brandfall verhalten – vom Alarmieren über die Räumung bis zum Löschversuch. Sie ergänzt die Gefährdungsbeurteilung und den Flucht- und Rettungsplan und ist besonders für größere Betriebe, Einrichtungen mit Publikumsverkehr und besondere Nutzungen wichtig.
Teil A – der Aushang für alle
Teil A ist der bekannte Aushang (rot-weiß, mit Piktogrammen) an gut sichtbaren Stellen. Er richtet sich an alle Personen im Gebäude – auch Besucher – und fasst die wichtigsten Verhaltensregeln kurz zusammen: Ruhe bewahren, Brand melden (112), in Sicherheit bringen, Löschversuch nur ohne Eigengefahr.
Teil B – für die Beschäftigten
Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Er geht ausführlicher auf Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen ein. Beschäftigte werden auf dieser Grundlage unterwiesen.
Teil C – für besondere Aufgaben
Teil C gilt für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz – etwa Brandschutzbeauftragte oder Verantwortliche für Prüfungen und Instandhaltung. Er regelt deren Pflichten, z. B. Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen, Organisation von Übungen und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.
Häufige Fragen
Was ist eine Brandschutzordnung?
Ein Regelwerk nach DIN 14096 zum Verhalten im Brandfall und zur Brandverhütung. Es besteht aus drei Teilen (A, B, C) für unterschiedliche Zielgruppen.
Was steht in Teil A der Brandschutzordnung?
Teil A ist der Aushang mit Piktogrammen für alle Personen im Gebäude. Er fasst die wichtigsten Verhaltensregeln zusammen: Ruhe bewahren, Brand über 112 melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch nur ohne Eigengefahr.
Für wen gilt Teil B und Teil C?
Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben, Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben wie Brandschutzbeauftragte.
Braucht jeder Betrieb eine Brandschutzordnung?
Ob sie erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den baurechtlichen Vorgaben und der Nutzung. Für größere Betriebe und Einrichtungen mit Publikumsverkehr ist sie in der Regel sinnvoll oder gefordert.
Offizielle Quellen: DIN 14096 (Brandschutzordnung) · Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ASR A2.2 · DGUV-Informationen zum betrieblichen Brandschutz. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

