Das Durchgangsarztverfahren ist ein besonderes Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach vielen Arbeits- und Wegeunfällen sind Verletzte einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorzustellen – einem speziell zugelassenen Facharzt. Er entscheidet über Art und Umfang der Heilbehandlung zulasten der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Für Betriebe ist das Verfahren ein fester Teil der Versorgung nach dem Unfall.
Kurz gefasst
- Wer: speziell zugelassener Facharzt (meist Chirurgie/Unfallchirurgie)
- Wann: nach Arbeits-/Wegeunfall mit bestimmter Schwere
- Aufgabe: Erstuntersuchung, Steuerung der Heilbehandlung, D-Bericht
- Kostenträger: gesetzliche Unfallversicherung (BG/Unfallkasse)
- Ziel: optimale Heilung und Wiedereingliederung
Wann zum Durchgangsarzt?
Ein D-Arzt ist grundsätzlich aufzusuchen, wenn eine Arbeitsunfallverletzung über den Unfalltag hinaus zu Arbeitsunfähigkeit führt, eine ärztliche Behandlung von mehr als einer Woche nötig ist, Heil- und Hilfsmittel verordnet werden müssen oder es sich um eine Wiedererkrankung handelt. Bei schweren Verletzungen (z. B. an Augen, Hand, mit Verdacht auf Knochenbruch) ist ohnehin sofort fachärztliche Versorgung nötig.
Was der D-Arzt macht
Der Durchgangsarzt führt die Erstuntersuchung durch, stellt die Diagnose, entscheidet, ob eine allgemeine oder besondere Heilbehandlung nötig ist, und erstellt den Durchgangsarztbericht (D-Bericht) für den Unfallversicherungsträger. Er steuert den weiteren Behandlungsweg und überwacht den Heilverlauf – mit dem Ziel bestmöglicher Genesung und Wiedereingliederung.
Zusammenhang mit Dokumentation und BG
Parallel zur ärztlichen Versorgung gehört jeder Arbeitsunfall ins Verbandbuch; ab einer bestimmten Schwere (mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) ist eine Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger zu erstatten. D-Bericht, Verbandbuch und Unfallanzeige greifen ineinander und sichern sowohl die Behandlung als auch die Ansprüche der Versicherten.
Freie Arztwahl?
Bei Arbeitsunfällen ist die freie Arztwahl eingeschränkt: Der Weg führt zunächst über den D-Arzt, weil die Unfallversicherung – nicht die Krankenkasse – Kostenträger ist. Das dient einer einheitlichen, unfallmedizinisch qualifizierten Versorgung.
Häufige Fragen
Wann muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt?
Wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig macht, länger als eine Woche behandelt werden muss, Heil-/Hilfsmittel nötig sind oder es eine Wiedererkrankung ist. Bei schweren Verletzungen sofort.
Was ist ein D-Bericht?
Der Durchgangsarztbericht: die Erst-Dokumentation des D-Arztes für die Unfallversicherung mit Diagnose und Behandlungsweg.
Wer zahlt die Behandlung nach einem Arbeitsunfall?
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse), nicht die Krankenkasse. Deshalb steuert der D-Arzt die Heilbehandlung.
Habe ich freie Arztwahl?
Bei Arbeitsunfällen ist sie eingeschränkt: Der Weg führt zunächst über den Durchgangsarzt, um eine einheitliche unfallmedizinische Versorgung sicherzustellen.
Offizielle Quellen: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) · Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (Ärztevertrag) · DGUV-Handlungsanleitungen zum D-Arzt-Verfahren. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

