Bei Augenverletzungen gilt je nach Ursache Unterschiedliches. Verätzungen sind ein Notfall: sofort lange mit Wasser spülen. Bei Fremdkörpern und durchdringenden Verletzungen darf man nichts entfernen und beide Augen ruhigstellen. Im Zweifel immer in die Augenklinik oder Notruf 112.

Kurz gefasst

  • Verätzung: sofort 10–15 Min. mit Wasser spülen, dann Klinik
  • Spülrichtung: vom inneren zum äußeren Augenwinkel (anderes Auge schützen)
  • Fremdkörper/Steckendes: nicht entfernen, nicht reiben
  • Beide Augen abdecken – das Auge folgt sonst der Bewegung des anderen
  • Im Zweifel Augenklinik/Notruf, Sehverlust droht schnell

Verätzung – jede Sekunde zählt

Kommt Säure, Lauge oder ein Reizstoff ins Auge, drohen bleibende Schäden. Sofortmaßnahme: das Auge ausgiebig mit Wasser spülenmindestens 10–15 Minuten. Dabei das Auge vorsichtig offen halten und vom inneren zum äußeren Augenwinkel spülen, damit die Substanz nicht ins gesunde Auge läuft. Anschließend rasch in die Augenklinik; die Art des Stoffes (Etikett) mitnehmen.

Fremdkörper im Auge

Lose Fremdkörper (Staub, Wimper) werden oft durch Tränenfluss oder vorsichtiges Spülen ausgeschwemmt – nicht reiben. Ein festsitzender oder eingespießter Gegenstand wird niemals entfernt: Er wird belassen, das Auge ruhiggestellt und ärztlich versorgt.

Stumpfe und durchdringende Verletzungen

Nach einem Schlag/Prellung (z. B. Ball) kühlt man vorsichtig und lässt augenärztlich abklären. Bei einer durchdringenden Verletzung (Splitter, Draht) gilt: nichts herausziehen, keinen Druck ausüben, das Auge locker und keimarm abdecken und Notruf 112.

Beide Augen abdecken

Weil sich beide Augen gemeinsam bewegen, wird bei einer ernsten Verletzung möglichst auch das unverletzte Auge locker abgedeckt – so bleibt das verletzte Auge ruhig. Die betroffene Person dabei begleiten und beruhigen, da sie vorübergehend nichts sieht.

Gut zu wissen: Am Arbeitsplatz mit Gefahr von Spritzern oder Splittern sind Schutzbrille und – wo nötig – eine Augenspüleinrichtung Pflicht. Sie sind bei einer Verätzung die schnellste Erste Hilfe überhaupt.

Häufige Fragen

Was tun bei einer Verätzung des Auges?

Sofort mindestens 10–15 Minuten mit Wasser spülen, dabei das Auge offen halten und vom inneren zum äußeren Augenwinkel spülen. Danach umgehend in die Augenklinik, möglichst mit Angabe der Substanz.

Darf man einen Fremdkörper aus dem Auge entfernen?

Lose Fremdkörper darf man durch Tränenfluss oder vorsichtiges Spülen ausschwemmen. Festsitzende oder eingespießte Gegenstände werden niemals entfernt, sondern belassen und ärztlich versorgt.

Warum deckt man beide Augen ab?

Weil sich beide Augen gemeinsam bewegen. Deckt man auch das gesunde Auge locker ab, bleibt das verletzte Auge ruhig und wird geschont.

Wann muss man mit einer Augenverletzung zum Arzt?

Bei Verätzungen, festsitzenden oder durchdringenden Fremdkörpern, Sehstörungen, starken Schmerzen und nach kräftigen Prellungen – im Zweifel immer augenärztlich abklären lassen.

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Offizielle Quellen: Leitlinien zur Ersten Hilfe des European Resuscitation Council (ERC) und des Deutschen Rats für Wiederbelebung (GRC) · Hinweise der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) · DGUV-Informationen zum Augenschutz. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.