Direkt beantwortet: Erste-Hilfe-Material muss vollständig, sauber und verwendbar sein. Der Betrieb sollte den Verbandkasten regelmäßig kontrollieren, abgelaufene Teile ersetzen und nach jeder Entnahme wieder auffüllen. Viele sterile Materialien tragen ein Verfallsdatum – nach Ablauf sind sie auszutauschen. Wer die Kontrolle übernimmt, sollte im Betrieb klar geregelt sein.

Kurz gefasst

  • Erste-Hilfe-Material muss jederzeit vollständig und verwendbar sein (DGUV Vorschrift 1, §§ 24–28).
  • Verfallsdaten beachten: sterile Materialien nach Ablauf austauschen.
  • Nach jeder Entnahme auffüllen; regelmäßige Kontrolle in festen Abständen.
  • Zuständigkeit festlegen – wer kontrolliert, dokumentiert und nachbestellt.

Warum die Kontrolle wichtig ist

Der Verbandkasten ist das Herzstück der Erste-Hilfe-Ausstattung. Fehlt nach einer Entnahme das entscheidende Verbandpäckchen oder ist eine sterile Kompresse abgelaufen, steht der Ersthelfer im Notfall mit leeren Händen da. Deshalb gehört die regelmäßige Kontrolle des Materials zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation dazu – ergänzend zum richtigen Verbandkasten und zum Aushang.

Verfallsdaten und Haltbarkeit

Sterile Verbandmittel wie Verbandpäckchen, Kompressen und Wundschnellverbände tragen ein Verfallsdatum. Nach Ablauf ist die Sterilität nicht mehr gewährleistet – die Teile sind auszutauschen, auch wenn sie äußerlich unversehrt wirken. Ein Blick auf die Datumsangaben gehört deshalb bei jeder Kontrolle dazu.

Regelmäßige Kontrolle und Nachfüllen

Eine feste gesetzliche Frist für die Prüfung gibt es nicht, aber der Verbandkasten muss jederzeit vollständig sein. Bewährt hat sich eine Kontrolle in festen Abständen – etwa halbjährlich – sowie eine Prüfung nach jeder Entnahme. Entnommenes Material wird sofort ersetzt, damit die Ausstattung nicht schleichend unvollständig wird.

Praxis-Tipp: Legt ein festes Prüfintervall fest (z. B. halbjährlich) und notiert das Prüfdatum am Verbandkasten – so fällt abgelaufenes oder fehlendes Material rechtzeitig auf.

Zuständigkeit und Dokumentation

Damit die Kontrolle nicht liegen bleibt, sollte eine zuständige Person benannt sein, die prüft, auffüllt und nachbestellt. Eine Dokumentation der Prüfung ist sinnvoll, aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Davon zu unterscheiden ist das Verbandbuch, in dem nicht das Material, sondern die geleistete Erste Hilfe dokumentiert wird.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Verbandkasten im Betrieb geprüft werden?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, aber der Verbandkasten muss jederzeit vollständig und verwendbar sein. In der Praxis bewährt sich eine regelmäßige Kontrolle in festen Abständen, zum Beispiel halbjährlich, sowie eine Prüfung nach jeder Entnahme.

Was tun mit abgelaufenem Erste-Hilfe-Material?

Abgelaufene sterile Materialien wie Verbandpäckchen oder Kompressen sind auszutauschen, weil die Sterilität nach dem Verfallsdatum nicht mehr gewährleistet ist. Die abgelaufenen Teile werden ersetzt, damit der Verbandkasten wieder vollständig ist.

Muss das Auffüllen des Verbandkastens dokumentiert werden?

Ausdrücklich vorgeschrieben ist eine Dokumentation des Materials nicht, sinnvoll ist sie aber. Wichtiger ist, dass eine zuständige Person die Kontrolle übernimmt und nach jeder Entnahme auffüllt. Davon zu unterscheiden ist das Verbandbuch, in dem Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.

Welcher Verbandkasten für den Betrieb?Verbandbuch: DokumentationspflichtErste-Hilfe-Raum: wann Pflicht?Erste-Hilfe-Aushang: Pflicht und Inhalt

Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (§§ 24–28) · DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) / DIN 13169 (großer Verbandkasten) · Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3. Stand: 2026. Kein Ersatz für die verbindliche Auskunft eures Unfallversicherungsträgers.