Am Unfallort gilt: Eigenschutz zuerst. Die richtige Reihenfolge lautet Absichern – Überblick verschaffen – Notruf 112 – Erste Hilfe. Rechtlich verpflichten § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) und § 34 StVO (Pflichten am Unfallort) zum Handeln; wer wegfährt, begeht Unfallflucht.
Kurz gefasst
- Reihenfolge: Absichern → Überblick → Notruf → Erste Hilfe
- Warnweste anlegen, noch im Fahrzeug
- Warndreieck: innerorts ~50 m, Landstraße ~100 m, Autobahn ~200 m
- Hinter der Schutzplanke bewegen, Warnblinker an
- Pflicht zur Hilfe (§ 323c StGB); Weiterfahren ist Unfallflucht
Eigenschutz und Absicherung
Bevor man hilft, sichert man die Stelle: Warnblinker einschalten, das eigene Fahrzeug sicher abstellen, Warnweste noch im Auto anlegen und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen – als Faustregel innerorts rund 50 m, auf Landstraßen rund 100 m, auf der Autobahn rund 200 m. Auf der Autobahn bewegt man sich hinter der Schutzplanke.
Überblick und Notruf
Dann verschafft man sich einen Überblick: Wie viele Personen sind betroffen, wer ist ansprechbar? Der Notruf 112 folgt nach den W-Fragen. Wichtig ist die genaue Ortsangabe – auf Autobahnen helfen die Kilometermarkierungen und die Fahrtrichtung.
Personen aus dem Gefahrenbereich
Grundsätzlich wird eine verletzte Person nicht unnötig bewegt. Nur bei akuter Gefahr (Brand, fließender Verkehr) wird sie mit dem Rautek-Rettungsgriff aus der Gefahrenzone gebracht. Sonst gilt: betreuen, Wärme erhalten, Blutungen stillen, bei Bewusstlosigkeit mit normaler Atmung die stabile Seitenlage, bei fehlender Atmung sofort die Wiederbelebung.
Die rechtliche Pflicht
Hilfe ist keine Kür: § 323c StGB stellt unterlassene Hilfeleistung unter Strafe, § 34 StVO regelt die Pflichten am Unfallort. Wer sich unerlaubt entfernt, begeht Unfallflucht (§ 142 StGB). Umgekehrt ist die helfende Person unfallversichert und durch das Haftungsprivileg geschützt.
Häufige Fragen
In welchem Abstand stellt man das Warndreieck auf?
Als Faustregel innerorts rund 50 m, auf Landstraßen rund 100 m und auf Autobahnen rund 200 m vor der Unfallstelle – rechtzeitig, damit nachfolgender Verkehr gewarnt ist.
Muss ich als Ersthelfer an einer Unfallstelle anhalten?
Ja. § 323c StGB verpflichtet zu zumutbarer Hilfe, § 34 StVO regelt die Pflichten am Unfallort. Wer sich unerlaubt entfernt, begeht Unfallflucht.
Wie sichere ich mich auf der Autobahn ab?
Warnblinker an, Warnweste anlegen, hinter der Schutzplanke bewegen, Warndreieck in großem Abstand aufstellen und den Standort über Kilometermarkierungen genau melden.
Darf ich einen Verletzten aus dem Auto ziehen?
Nur bei akuter Gefahr wie Brand oder fließendem Verkehr, dann mit dem Rautek-Rettungsgriff. Sonst wird die Person möglichst nicht bewegt.
Offizielle Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 34 (Unfall) · Strafgesetzbuch (StGB), § 323c, § 142 · Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), DIN 13164 (Kfz-Verbandkasten). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften und Leitlinien.

