Jeder Betrieb braucht ausgebildete Ersthelfer. Wie viele, ergibt sich aus der Betriebsgröße und Branche. Wer benannt wird, absolviert einen Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) und alle zwei Jahre eine Fortbildung. Die Aufgabe ist verantwortungsvoll, aber gut abgesichert: Ersthelfer haften bei gutem Willen nicht für Fehler und stehen unter Unfallversicherungsschutz.
Kurz gefasst
- Benennung: durch den Arbeitgeber (möglichst freiwillig)
- Ausbildung: Erste-Hilfe-Kurs mit 9 UE
- Fortbildung: alle 2 Jahre (ebenfalls 9 UE)
- Kosten: trägt in der Regel der Unfallversicherungsträger
- Abgesichert: Haftungsprivileg und Unfallversicherungsschutz
Wie wird man betrieblicher Ersthelfer?
Der Arbeitgeber benennt geeignete Beschäftigte und sorgt dafür, dass sie ausgebildet werden. Die Benennung sollte möglichst auf Freiwilligkeit beruhen – wer die Aufgabe gern übernimmt, handelt im Ernstfall sicherer. Die Ausbildung erfolgt bei einer für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung ermächtigten Stelle.
Welche Aufgaben hat ein Ersthelfer?
- im Notfall Erste Hilfe leisten, bis der Rettungsdienst übernimmt,
- den Notruf veranlassen und die Rettungskette in Gang setzen,
- jede Hilfeleistung im Verbandbuch dokumentieren,
- ein Auge auf Verbandkasten und Erste-Hilfe-Material haben.
Ausbildung und Fortbildung
Die Ausbildung umfasst einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten. Danach ist alle zwei Jahre eine Fortbildung (ebenfalls 9 UE) erforderlich, damit die Qualifikation erhalten bleibt. Die Kosten für Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger.
Haftung und Absicherung
Viele scheuen die Aufgabe aus Angst vor Fehlern – unbegründet: Wer als Ersthelfer gutgläubig hilft, haftet nicht für dabei entstehende Schäden. Zudem stehen Ersthelfende bei ihrer Tätigkeit unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Die Verantwortung ist also gut abgesichert.
Häufige Fragen
Wie wird man betrieblicher Ersthelfer?
Der Arbeitgeber benennt geeignete Beschäftigte – idealerweise freiwillig – und lässt sie in einem Erste-Hilfe-Kurs mit 9 UE ausbilden.
Welche Aufgaben hat ein betrieblicher Ersthelfer?
Im Notfall Erste Hilfe leisten, den Notruf veranlassen, die Hilfeleistung im Verbandbuch dokumentieren und das Erste-Hilfe-Material im Blick behalten.
Wer bezahlt die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer?
In der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse).
Haftet ein betrieblicher Ersthelfer für Fehler?
Nein. Wer gutgläubig hilft, haftet nicht für dabei entstehende Schäden und steht zusätzlich unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz.
Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention", § 26 · DGUV Grundsatz 304-001 · SGB VII (Versicherungsschutz für Helfende). Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

