Ob am Küchentisch oder im Zug: Auch außerhalb des Betriebs gilt der Arbeitsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten unabhängig vom Arbeitsort. Zu unterscheiden ist die fest eingerichtete Telearbeit zu Hause von dem ortsungebundenen mobilen Arbeiten – mit teils unterschiedlichen Anforderungen.
Kurz gefasst
- Arbeitsschutz gilt überall: ArbSchG und ArbZG sind ortsunabhängig
- Telearbeit (fester Heimarbeitsplatz) vs. mobiles Arbeiten (ortsungebunden)
- Gefährdungsbeurteilung auch für die Heimarbeit
- Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten einhalten
- Unfallschutz: im Homeoffice gesetzlich versichert – auch betriebliche Wege in der Wohnung
Telearbeit oder mobiles Arbeiten?
Bei der Telearbeit richtet der Arbeitgeber einen festen Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung ein; hier greifen Teile der Arbeitsstättenverordnung. Beim mobilen Arbeiten wird ortsungebunden gearbeitet (Zug, Café, wechselnde Orte). In beiden Fällen bleibt das Arbeitsschutzgesetz maßgeblich – Umfang und Ausgestaltung unterscheiden sich aber.
Pflichten des Arbeitgebers
- Gefährdungsbeurteilung auch für die Heim-/mobile Arbeit (inkl. Ergonomie und psychische Belastung),
- Unterweisung der Beschäftigten zur sicheren und gesunden Arbeit zu Hause,
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes,
- Sicherstellen, dass Arbeitszeitregeln eingehalten werden.
Arbeitszeit und Entgrenzung
Auch zu Hause gilt das Arbeitszeitgesetz: Höchstarbeitszeit, Pausen und mindestens elf Stunden Ruhezeit. Eine besondere Gefahr im Homeoffice ist die Entgrenzung – ständige Erreichbarkeit und fehlende Trennung von Arbeit und Freizeit. Klare Absprachen und Regeln zur Erreichbarkeit schützen die Gesundheit.
Unfallversicherung im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, steht dabei unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Seit einer Klarstellung des Gesetzgebers sind auch betrieblich veranlasste Wege innerhalb der Wohnung (etwa zum Drucker) und – unter bestimmten Bedingungen – der Weg zur Kinderbetreuung versichert. Rein private Tätigkeiten bleiben ausgenommen.
Häufige Fragen
Gilt der Arbeitsschutz auch im Homeoffice?
Ja. Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz gelten unabhängig vom Arbeitsort. Der Arbeitgeber muss auch für die Heimarbeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und unterweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten?
Telearbeit ist ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz in der Wohnung, für den Teile der Arbeitsstättenverordnung gelten. Mobiles Arbeiten ist ortsungebunden (z. B. Zug, Café).
Ist man im Homeoffice unfallversichert?
Ja. Im Homeoffice besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Auch betrieblich veranlasste Wege in der Wohnung und – unter Bedingungen – der Weg zur Kinderbetreuung sind versichert.
Gilt das Arbeitszeitgesetz im Homeoffice?
Ja. Höchstarbeitszeit, Pausen und mindestens elf Stunden Ruhezeit gelten auch zu Hause. Klare Regeln zur Erreichbarkeit beugen der Entgrenzung vor.
Offizielle Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · Arbeitszeitgesetz (ArbZG) · Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) · Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) zum Unfallversicherungsschutz. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.

