Bei einem Inhouse-Kurs kommen wir zu euch – das spart Wege, Ausfallzeit und Reisekosten. Damit die Ausbildung aber als anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung zählt, muss auch der Raum die Anforderungen des DGUV Grundsatzes 304-001 erfüllen. Dieser Beitrag zeigt, worauf ihr vorher schauen solltet – damit am Kurstag niemand improvisieren muss.

Kurz gefasst

  • Grundlage: DGUV Grundsatz 304-001, Anforderungen an Räume und Ausstattung
  • Raumgröße: mindestens 50 m² Grundfläche (DGUV Grundsatz 304-001, Abschnitt 2.3)
  • Teilnehmende: in der Regel 10 bis 15, absolute Obergrenze 20 Personen
  • Übungsgeräte: 2 Wiederbelebungsgeräte und 1 AED-Trainingsgerät je Lehrgang
  • Hygiene: Übungsmaterial wird desinfiziert, verbrauchtes Verbandmaterial nicht wiederverwendet

Die harte Zahl: 50 m²

Der DGUV Grundsatz 304-001 formuliert es eindeutig: Der Raum muss wenigstens 50 m² Grundfläche aufweisen. (Abschnitt 2.3, Sachliche Voraussetzungen). Unabhängig davon verlangt der Grundsatz, dass mindestens ein Raum zur Verfügung steht, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen unterwiesen werden können. Das sind zwei getrennte Anforderungen – die Fläche allein sagt noch nichts darüber, wie viele Personen ihr schulen dürft. Ein typischer Besprechungsraum für zwölf Personen liegt oft deutlich darunter – rechnet also lieber einmal nach, statt zu schätzen.

Der Grund für die Fläche ist nicht Bequemlichkeit, sondern Praxis: Wiederbelebung, stabile Seitenlage und Lagerungen werden am Boden geübt. Jede übende Person braucht Platz zum Knien, daneben liegt ein Übungsgerät oder eine zweite Person.

Praxis-Tipp: Messt nicht die Raumfläche, sondern die freie Fläche. Ein 60-m²-Raum, in dem ein fest verbauter Konferenztisch steht, der sich nicht wegräumen lässt, ist für die praktischen Übungen unbrauchbar. Entscheidend ist, was übrig bleibt, wenn die Möbel an der Wand stehen.

Worauf es beim Boden ankommt

Wie viele Teilnehmende dürfen es sein?

Auch das ist geregelt: An einem Lehrgang sollen in der Regel mindestens 10 und nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl darf – auch bei Anwesenheit eines Ausbildungshelfers20 Personen nicht übersteigen.

Für die Planung heißt das: Ein Betrieb mit 40 zu schulenden Beschäftigten braucht mindestens drei Kurstermine, nicht zwei. Wer das früh einplant, verteilt die Termine entspannt über mehrere Wochen, statt am Ende Leute wegschicken zu müssen.

Ausstattung: was gestellt wird und was ihr braucht

Der Grundsatz benennt die Ausstattung je Lehrgang konkret:

Dieses Material bringt die ermächtigte Stelle mit. Ihr stellt den Raum – idealerweise mit Stromanschluss für Projektion, einer Möglichkeit zum Lüften und Zugang zu Waschgelegenheiten.

Hygiene ist keine Nebensache

Übungsmaterial wird desinfiziert, und verbrauchtes Verbandmaterial darf nicht wiederverwendet werden. Deshalb sind auswechselbare Gesichtsmasken pro Person vorgeschrieben und nicht pro Gerät. Praktisch heißt das für euch: Zugang zu Wasser und Seife in der Nähe des Schulungsraums einplanen.

Checkliste vor der Buchung

Wenn bei euch kein passender Raum zur Verfügung steht, ist das kein Ausschlusskriterium: Sagt uns früh Bescheid, dann klären wir gemeinsam eine Lösung – etwa einen Raum in der Nähe oder die Teilnahme an einem offenen Kurs.

Häufige Fragen

Wie groß muss der Schulungsraum für einen Erste-Hilfe-Kurs sein?

Der DGUV Grundsatz 304-001 verlangt in Abschnitt 2.3 wenigstens 50 m² Grundfläche. Separat davon muss mindestens ein Raum vorhanden sein, in dem 20 Personen unterwiesen werden können. Entscheidend ist in der Praxis die frei nutzbare Fläche, weil die Übungen am Boden stattfinden.

Wie viele Personen dürfen an einem Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen?

In der Regel mindestens 10 und nicht mehr als 15 Personen. Die absolute Obergrenze liegt bei 20 Personen – auch dann, wenn ein Ausbildungshelfer anwesend ist.

Müssen wir Übungspuppen oder einen AED-Trainer selbst stellen?

Nein. Die Übungsgeräte zur Wiederbelebung, das AED-Trainingsgerät, die Gesichtsmasken und das Verbandmaterial bringt die ermächtigte Stelle mit. Ihr stellt den Raum.

Reicht ein normaler Besprechungsraum aus?

Nur wenn er die Fläche erreicht und sich die Möbel wegräumen lassen. Viele Besprechungsräume sind kleiner als 50 m² oder haben feste Einbauten – dann fehlt die Fläche für die praktischen Übungen am Boden.

Was ist, wenn wir keinen passenden Raum haben?

Sprecht uns früh an. Häufig lässt sich ein Raum in der Nähe organisieren, oder die Beschäftigten nehmen an einem offenen Kurs teil.

Ersthelfer-Ausbildung organisierenInhalte des Erste-Hilfe-KursesWie viele Ersthelfer braucht der Betrieb?Pflichten ermächtigter StellenErste-Hilfe-Raum nach ASR A4.3

Offizielle Quellen: DGUV Grundsatz 304-001 (Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe) · DGUV Vorschrift 1 · DIN 13157 und DIN 13164. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.