Die Pflicht, betriebliche Ersthelfer auszubilden, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1. In der Praxis scheitert sie selten am Willen, sondern an der Organisation: Wer ist zuständig, wann läuft die Fortbildung ab, wer rechnet mit der Berufsgenossenschaft ab? Dieser Leitfaden bringt die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge.

Kurz gefasst

  • Grundlage: DGUV Vorschrift 1 (§§ 24–28), ArbSchG
  • Schritt 1: Bedarf aus Beschäftigtenzahl und Betriebsart ermitteln
  • Schritt 2: ermächtigte Ausbildungsstelle beauftragen (Kostenübernahme)
  • Schritt 3: Fortbildung alle zwei Jahre einplanen
  • Schritt 4: Nachweise und Aushänge aktuell halten

1. Bedarf ermitteln

Wie viele Ersthelfer nötig sind, richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Betriebsart. Plant von Anfang an einen Puffer ein: Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Fluktuation führen sonst schnell dazu, dass rechnerisch genug, real aber niemand da ist. Denkt auch an Außenstellen und Homeoffice-Teams.

2. Passendes Format wählen

Für die meisten Betriebe ist die Erste-Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) der Standard; danach folgt alle zwei Jahre die Fortbildung. Als Inhouse-Kurs im eigenen Haus spart ihr Wege und Ausfallzeiten – und es wird an euren realen Gegebenheiten geübt.

3. Kosten über die BG/Unfallkasse

Findet die Ausbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle statt, übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger die Lehrgangsgebühren. Wichtig ist, dass die Stelle ermächtigt ist – sonst bleibt ihr auf den Kosten sitzen.

Gut zu wissen: BWW ist eine QSEH-ermächtigte Ausbildungsstelle – die Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung ist damit über den zuständigen Unfallversicherungsträger abrechenbar.

4. Fristen im Blick behalten

Der größte Stolperstein sind ablaufende Zwei-Jahres-Fristen. Führt eine einfache Übersicht mit Name, Ausbildungsdatum und Fälligkeit – oder nutzt ein System, das euch rechtzeitig erinnert. So vermeidet ihr, dass die Hälfte der Ersthelfer gleichzeitig „abläuft“.

5. Dokumentieren und sichtbar machen

Haltet Teilnahmenachweise geordnet vor und sorgt dafür, dass alle wissen, wer Ersthelfer ist – z. B. über den Aushang „Erste Hilfe“ mit Namen und Erreichbarkeit. Ein Ersthelfer, den niemand kennt, hilft im Notfall wenig.

Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer brauchen wir?

Das richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Betriebsart nach DGUV Vorschrift 1. Plant zusätzlich einen Puffer für Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb ein.

Wer zahlt die Ersthelfer-Ausbildung?

In der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse) – vorausgesetzt, die Ausbildung findet bei einer ermächtigten Stelle statt.

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer steht in der Regel alle zwei Jahre an. Danach ist eine erneute Fortbildung fällig.

Lohnt sich ein Inhouse-Kurs?

Meist ja: keine Anfahrt, weniger Ausfallzeit, und geübt wird an euren realen Gegebenheiten – Räume, Wege, Ausstattung.

Ersthelfer-Anzahl nach DGUVFortbildungs-IntervalleKostenübernahmeAufgaben der ErsthelferDGUV Vorschrift 1

Offizielle Quellen: DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, §§ 24–28 · Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) · DGUV Grundsatz 304-001. Stand: 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die jeweils geltende Vorschrift.