Kurz gefasst

Voraussetzungen je Person

Medizinisch: ein Erste-Hilfe-Kurs plus mindestens 48 Unterrichtseinheiten notfallmedizinische Ausbildung. Pädagogisch: mindestens 56 Unterrichtseinheiten und mindestens zwei Hospitationen (DGUV Grundsatz 304-003). Einzelheiten: Erste-Hilfe-Ausbilder werden: Qualifikationsweg.

Wenn die Organisation selbst ausbilden will

Wer selbst Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer im Sinn der gesetzlichen Unfallversicherung anbieten möchte, braucht dafür eine eigene Ermächtigung. Sie wird von den Unfallversicherungsträgern bzw. der QSEH erteilt; die Lehrkräfte-Qualifikation allein ersetzt sie nicht. Voraussetzungen und Ablauf: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle gründen und Ermächtigungsverfahren bei der QSEH.

Zur Einordnung

BWW bildet betriebliche Ersthelfer aus und fort und ist dafür ermächtigte Stelle der gesetzlichen Unfallversicherung (Kennziffer 8.2122, seit 28.10.2025). Geeignete Stelle ist BWW für die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften der Ersten Hilfe (seit 28.10.2025) sowie von Lehrkräften des betrieblichen Sanitätsdienstes und von Betriebssanitätern (seit 29.10.2026). Die ermächtigten bzw. geeigneten Stellen führt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger in einer öffentlichen Liste.

Häufige Fragen

Können mehrere Personen gemeinsam teilnehmen?

Ja. Inhouse-Termine für Gruppen sind auf Anfrage möglich.

Was braucht jede Person vorab?

Medizinisch einen Erste-Hilfe-Kurs plus mindestens 48 Unterrichtseinheiten notfallmedizinische Ausbildung, pädagogisch mindestens 56 Unterrichtseinheiten und mindestens zwei Hospitationen (DGUV Grundsatz 304-003).

Wo wird die Eignung von BWW geführt?

Die ermächtigten bzw. geeigneten Stellen führt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QSEH) in einer öffentlichen Liste.

Was kostet es?

Die Preise je Person stehen auf der Seite „Preise der Lehrgänge für Ausbilder“.

Ausbilder werden: alle StufenPreiseMultiplikatorenstellePflichten ermächtigter StellenHospitation bei BWW

Offizielle Quellen: DGUV Grundsatz 304-003. Stand: 01.11.2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich sind die jeweils geltenden Vorgaben der DGUV und der QSEH.